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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- Vertrag
- Ein Vertrag über den Besuch des Dings-Con (im folgenden Veranstaltung genannt) des Thoregon Münster e.V. (im folgenden Veranstalter) kommt durch Anmeldung und Annahme der Anmeldung durch den Veranstalter zustande. Die Annahme des Vertages durch den Veranstalter setzt die vollständige Bezahlung durch den Teilnehmer voraus.
- Der Veranstalter behält sich vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen.
- Kündigung des Vertrages
- Kündigung durch den Teilnehmer
- Freie Kündigung durch den Teilnehmer
- Der Teilnehmer kann schriftlich vom dem Vertrag zurücktreten. Er schuldet jedoch die volle Kostenumlage, abzüglich der dem Veranstalter ersparten Kosten.
- Die ersparten Kosten werden bei Rücktritt bis 3 Monate vor der Veranstaltung mit 100%, bis 6 Wochen vor der Veranstaltung mit 75%, bis 2 Wochen vor der Veranstaltung mit 50% und danach mit 0% der vereinbarten Kostenumlage angesetzt. Der Nachweis einer höheren Kostenersparnis bleibt dem Teilnehmer unbenommen.
- Kündigung aus vom Veranstalter zu vertretenden Gründen
- Bei einer Verlegung um mehr als 100 km zum ursprünglichen Ort kann der Teilnehmer vom Vertrag zurücktreten.
- Wenn sich das Gesamtthema der Veranstaltung ändert, kann der Teilnehmer den Vertrag kündigen.
- In diesen Fällen werden geleistete Kostenumlagen in voller Höhe zurückerstattet. Ein darüber hinaus gehender Schadensersatzanspruch besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Freie Kündigung durch den Teilnehmer
- Kündigung durch den Veranstalter
- Der Veranstalter kann den Vertrag kündigen, wenn
- der Teilnehmer gegen die Bestimmungen oder den Geist der Sicherheitsbestimmungen (Abschnitt 4) verstößt
- der Teilnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig die Veranstaltung stört und aus diesem Grunde aus den Veranstaltungsräumen verwiesen wird
- der Teilnehmer wegen Diebstahls, Gewalttätigkeiten bei Veranstaltungen oder Kapitalverbrechen vorbestraft ist oder am Veranstaltungsort einem Hausverbot unterliegt.
- In den Fällen nach a) und b) bemißt sich der vom Teilnehmer zu entrichtende Schadensersatz entsprechend zu den Regelungen des Abschnitt 2.1.1 Punkt a)
- aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl die Veranstaltung nicht kostendeckend durchgeführt werden kann. In diesem Falle werden geleistete Kostenumlagen in voller Höhe zurückerstattet. Ein darüber hinaus gehender Schadensersatzanspruch besteht nicht.
- Dem Veranstalter steht ebenso wie dem Teilnehmer das freie Kündigungsrecht zu. In diesem Falle werden geleistete Kostenumlagen in voller Höhe zurückerstattet. Ein darüber hinaus gehender Schadensersatzanspruch besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und nur dann, wenn die Kündigung weniger als 2 Wochen vor der geplanten Veranstaltung erfolgt.
- Der Veranstalter kann den Vertrag kündigen, wenn
- Kündigung durch den Teilnehmer
- Änderungen der Veranstaltung
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung innerhalb Deutschlands zu verlegen.
- Der Veranstalter behält sich Änderungen im Verlauf der Veranstaltung vor.
- Der Veranstalter garantiert nicht für die Durchführung spezifischer Programmpunkte. Fallen Programmpunkte ohne Verschulden des Veranstalters aus, so sorgt der Veranstalter für adäquaten Ersatz, ohne daß dadurch ein Rücktrittsrecht des Besuchers entsteht.
- Sicherheit
- Um die Sicherheit aller Anwesenden und den reibungslosen Ablauf
der Veranstaltung zu gewährleisten, ist folgendes zu beachten:
- Den Anweisungen des Veranstalters, die zur Unfallverhütung oder zum reibungslosen Ablauf der Veranstaltung notwendig sind, ist Folge zu leisten.
- Das Mitbringen von Waffen, pyrotechnischen Gegenständen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist untersagt. Dies schließt auch Gegenstände ein, die Teil eines Kostüms sind.
- Der Hausordnung des jeweiligen Veranstaltungsortes ist Folge zu leisten.
- Bei Zuwiderhandlung gegen Abschnitt 4.1 und 4.2 erfolgt der sofortige Verweis aus den Veranstaltungsräumlichkeiten. Ein Anspruch auf Erstattung geleisteter Zahlungen besteht nicht.
- Um die Sicherheit aller Anwesenden und den reibungslosen Ablauf
der Veranstaltung zu gewährleisten, ist folgendes zu beachten:
- Verweis aus den Veranstaltungsräumen
- Der Veranstalter behält sich vor, Personen aus den Veranstaltungsräumlichkeiten
zu verweisen, wenn diese:
- vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen die Bestimungen aus Abschnitt 4 (Sicherheit) verstossen
- für sich oder andere eine Gefahr darstellen
- den reibungslosen Ablauf der Veranstaltungen stören.
- Der Veranstalter behält sich vor, Personen aus den Veranstaltungsräumlichkeiten
zu verweisen, wenn diese:
- Haftung
- Der Veranstalter haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
- Für Sach- und Personenschäden ist der Verursacher uneingeschränkt verantwortlich.
- Der Veranstalter übernimmt keine über seine allgemeine Sorgfalts- und Verkehrssicherungspflicht hinausgehende Verantwortung für Minderjährige und andere in ihrer Entscheidungsfähigkeit eingeschränkte Personen.
- Sonstiges
- Es gilt ausschließlich deutsches Recht
- Zusätzliche Vereinbarungen müssen schriftlich erfolgen
- Sollten einzelne oder mehre Punkte dieser AGB gegen die rechtlichen Bestimmungen über die Gestaltung rechtsgeschäftlicher Schuldverhältnisse durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (§§ 305 - 310 BGB) verstoßen, verlieren nur diese Punkte ihre Gültigkeit, der Rest der AGB bleibt unberührt.