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F.A.Q. - Häufig gestellte Fragen

  1. Andere Cons haben Gaststars. Habt ihr sowas auch?

    Ein Gaststar steht bei uns nicht im Vordergrund. Unsere Con spricht mehr die Mitmacher an, sei es bei Brett- oder Rollenspielen, Workshops und gemeinsamen Basteln. Das bedeutet aber nicht, dass wie Gaststars grundsätzlich ausschließen, denn beim Con 2002 war beispielsweise der Schauspieler und Synchronsprecher Frank-Otto Schenk (deutsche Stimme von Chakotey aus Star Trek: Voyager) bei uns zu Gast. Rechne aber nicht mit einem Gaststar.

  2. Bei anderen Cons zahle ich weniger als bei euch, da kommt aber der eine oder andere Autor als Gaststar. Warum seit ihr so teuer?

    Bei anderen Cons magst du weniger als bei uns bezahlen, aber dafür zahlst du dort auch nur den reinen Eintritt. Aber du willst bei so einem Con-Wochenende ja auch was essen und trinken, was du bei anderen Cons extra bezahlen musst. Bei uns isr die Verpflegung schon im Beitrag enthalten, es kommen also keine zusätzlichen Kosten mehr auf dich zu.

  3. Das JGH Himmelreich liegt ja etwas außerhalb und ich habe kein Auto oder keinen Führerschein. Wie komme ich mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Dings-Con?

    Von den Bahnhöfen in Münster und Neubeckum fahren die Buslinien S30 und R32 nach Sendenhorst. Wenn ihr euch rechtzeitig bei uns meldet, holen wir euch an der Haltestelle Krankenhaus ab.

  4. Ich bin noch keine 18 Jahre alt. Kann ich trotzdem teilnehmen?

    Minderjährige können teilnehmen, wenn mindestens ein Erziehungsberechtigter ebenfalls teilnimmt oder eine Person, auf die die Aufsichtspflicht übertragen wurde (hierfür muß von den Erziehungsberechtigten und der Begleitperson folgendes Anmeldefomular ausgefüllt werden und auf der Dings-Con mitgebracht werden - alles weitere steht auch im Formular).
    Der Thoregon Münster e.V. kann keine über die üblichen Sorgfaltspflichten hinausgehende Aufsichtsplficht übernehmen!

  5. Kann diese Begleitperson (siehe vorherige Frage) eine beliebige Person sein?

    Nein, es sind bestimmte Bedingungen zu erfüllen: Als Grundvoraussetzung zur Wahrnehmung eines Erziehungsauftrags wird vom Gesetzgeber ein Autoritätsverhältnis gefordert, so dass der volljährige Freund oder die volljährige Freundin nicht "erziehungsbeauftragte Person" sein kann, da es sich hier ja um ein partnerschaftliches Verhältnis handelt. Die Tante, der Onkel, die Großeltern oder auch die bereits volljährigen Geschwister können dagegen diese Aufgabe wahrnehmen. Es besteht Ausweispflicht (Personalausweis, Reisepass, Führerschein; kein Schülerausweis). Eine Übertragung der Aufsicht auf den Veranstalter ist unzulässig